Gegen den Beschluss der Spielkommission, an der Entscheidung des Landesspielleiters festzuhalten und die Begegnung Segeberger SF – Eutiner SV nicht 8:0 zu werten, haben die Segeberger Schachfreunde heute Einspruch beim Schiedsgericht des SVSH eingelegt. Wir veröffentlichen hier das Protestschreiben:
Einspruch Schiedsgericht: Segeberger SF – Eutiner SV (Anlage K1 ist der Einspruch bei der Spielkommission und K2 deren Ablehnung)
Wir werden hier darüber berichten, wie es weitergeht.